Arbeitsrecht
Neben der "klassischen" Prozessvertretung umfasst unser arbeitsrechtliches Beratungsspektrum insbesondere folgende Themen:
- Gestaltung/Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insb. Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung (z.B. Abgrenzung Werkvertrag/freier Mitarbeiter von abhängiger Beschäftigung)
- Beratung zu Diversity und Fragen des AGG/Diskrimierungen
- Beratung zur Inklusion schwerbehinderter Beschäftigter
- Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Beratung zu Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit
- Beratung zu Fragen des Leistungsmanagements
- Beratung bei der Etablierung von Konfliktmanagementmodellen
- Mediation und „Kooperatives Anwaltsverfahren“
- Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz
- Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
- Beratung bei und Begleitung zu Einigungsstellen
- Beratung im Zusammenhang mit Betriebsänderungen (Umstrukturierungen, Betriebsverlegungen, Betriebsstilllegungen, Outsourcing/Insourcing, Beratung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen)
- Begleitung bei Tarifvertragsverhandlungen
- Einführung und Gestaltung leistungsabhängiger, AGG-konformer Vergütungssysteme
- Umsetzung von Beteiligungsmodellen für Beschäftigte
- Beratung zum "Finden und Binden" von Fachkräften, arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
- arbeitsrechtliche Vorträge und Schulungen